Beihilfefähige Hilfsmittel Hilfsmittel sind Gegenstände, die möglichst weitgehend die Aufgaben eines nicht oder nicht voll ve
Rechtsprechung in Bezug auf Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel von der Beihilfefähigkeit und den Abzug der
![Beihilfeverordnung Nordrhein-Westfalen: Anlage 2 zu § 4 Abs. 1 Nr. 10 Satz 11 der Beihilfenverordnung NRW Beihilfeverordnung Nordrhein-Westfalen: Anlage 2 zu § 4 Abs. 1 Nr. 10 Satz 11 der Beihilfenverordnung NRW](https://www.beihilfe-online.de/media/img/wiwe_2014_vorspann_14.jpg)